Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Unternehmern und Verbrauchern. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Reinwarth Metallverarbeitung, Inhaber Andreas Reinwarth. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen und Angebote gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website und das Absenden einer Projektanfrage sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Nach technischer Prüfung erstellen wir regelmäßig ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der genannten Frist annimmt, wir eine Bestellung bestätigen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung beginnen.
Bei Verbraucherverträgen stellen wir die gesetzlich erforderlichen vorvertraglichen Informationen sowie gegebenenfalls Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular rechtzeitig zur Verfügung.
3. Leistungsumfang und technische Unterlagen
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus unserem Angebot, der Auftragsbestätigung und den ausdrücklich vereinbarten technischen Unterlagen. Der Kunde hat Zeichnungen, STEP-, DXF- oder CAD-Daten, Maße, Toleranzen, Werkstoffangaben, Stückzahlen, Einbausituationen und sonstige Anforderungen vollständig und richtig bereitzustellen. Er ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Unterlagen verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Soweit keine konkreten Toleranzen vereinbart sind, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie branchenübliche Fertigungs- und Werkstatttoleranzen. Technisch notwendige oder zumutbare Abweichungen, die Verwendung gleichwertiger Werkstoffe oder konstruktive Anpassungen sind zulässig, wenn Funktion und vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigt werden. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Abweichung zumutbar und rechtlich zulässig ist.
4. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung. Hierdurch entstehender Mehraufwand, zusätzliche Materialkosten und Terminverschiebungen werden vor Ausführung mitgeteilt. Bei Verbrauchern erfolgt eine kostenpflichtige Zusatzleistung nur nach ausdrücklicher Zustimmung.
5. Preise und Nebenkosten
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Versand, Verpackung, Anfahrt, Montage, Hebezeuge, Fremdleistungen und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart oder im Angebot ausgewiesen ist.
6. Zahlung
Zahlungsbedingungen und Fälligkeit ergeben sich aus Angebot und Rechnung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist die Vergütung nach Erbringung und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Abschlagszahlungen können bei Materialbeschaffung, längerer Fertigungsdauer oder abgrenzbaren Teilleistungen vereinbart werden. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Liefer- und Leistungszeiten
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt, erforderliche Unterlagen bereitgestellt und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Materialengpässe, Arbeitskampf, Ausfall wesentlicher Maschinen oder nicht von uns zu vertretende Lieferstörungen, verlängern Fristen angemessen. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
8. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt rechtzeitig für Zugang, Arbeitsfreigaben, geeignete Anschlüsse, sichere Arbeitsbedingungen, erforderliche Genehmigungen sowie zutreffende Angaben zum Bestand. Verzögerungen und Mehrkosten infolge fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung können nach vorheriger Information berechnet werden, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.
9. Montage und Arbeiten beim Kunden
Bei Arbeiten vor Ort hat der Kunde auf besondere Gefahren, Schadstoffe, Leitungen, statische Besonderheiten und betriebliche Sicherheitsregeln hinzuweisen. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder nicht vorhersehbare Erschwernisse werden nur berechnet, wenn dies rechtlich zulässig und vom Kunden zu vertreten ist.
10. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Abnahmeregeln.
11. Versand, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson über, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Forderung unser Eigentum. Für Unternehmer kann im Angebot ein erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart werden. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
12. Mängelrechte
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei Unternehmern gelten ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften, soweit im individuellen Vertrag nichts Wirksames abweichend vereinbart ist. Kaufleute haben die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 Handelsgesetzbuch zu beachten.
Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden, die insbesondere auf ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage durch Dritte, Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungshinweisen, normale Abnutzung oder nachträgliche Veränderungen ohne unsere Zustimmung zurückzuführen sind, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14. Schutzrechte und Vertraulichkeit
An Angeboten, Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen, Modellen und sonstigen Unterlagen behalten wir Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte. Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Vertragszwecks verwendet werden. Beiderseits bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln.
15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Verbraucher können mit Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte ausüben. Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte sind auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung. Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein. Bei Dienstleistungen kann es bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand am Sitz unseres Unternehmens. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt unberührt.
Stand: 28.08.2026
